Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nach rechtsgültiger Unterschrift der Vertragsparteien kommt zwischen dem Kunden und der RWTH International Academy gGmbH (nachfolgend Academy) der Vertrag zu den hier genannten Bedingungen zu Stande.
§ 1 Geltungsbereich
Die Academy stellt mietweise Konferenzräume zur Durchführung von Veranstaltungen wie Seminaren, Tagungen, Präsentationen etc. zur Verfügung und bietet in diesem Zusammenhang gegebenenfalls auch zusätzliche Leistungen an. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Academy gelten für sämtliche, auch künftige Aufträge zur mietweisen Überlassung von Räumlichkeiten einschließlich etwaiger insoweit erbrachter Nebenleistungen, die die Academy für den Kunden erbringt.
§ 2 Zustandekommen des Mietvertrages
1. Die Academy unterbreitet dem Mietinteressenten durch schriftliche Reservierungsbestätigung ein Angebot.
2. Mit der Unterzeichnung und Rücksendung der Reservierungsbestätigung nimmt der Kunde das Angebot einer mietweisen Überlassung der Konferenzräume an. Der Vertrag wird mit Zugang der unterschriebenen Reservierungsbestätigung bei der Academy wirksam.
3. Eine Untervermietung ist nur mit Zustimmung der Academy gestattet.
4. Die vereinbarten Leistungszeiten (Mietzeit, Beginn und Ende der Veranstaltung) sind für beide Vertragspartner verbindlich. Ein Anspruch des Kunden auf Verlängerung der vereinbarten Zeiten und Nebenleistungen besteht nicht.
5. Tritt der Kunde aus einem von der Academy nicht zu vertretenden Grund vom Vertrag zurück, so ist er zur Zahlung einer Ausfallgebühr in Höhe von
• 25% bei weniger als vier Wochen vor der Veranstaltung,
• 75% bei weniger als vierzehn Werktagen vor der Veranstaltung und
• 100% bei weniger als fünf Werktagen vor der Veranstaltung
des Mietzinses zuzüglich Mehrwertsteuer an die Academy verpflichtet.
§ 3 Mietgegenstand
1. Der in der Reservierungsbestätigung aufgeführte Konferenzraum nebst Ausstattung wird dem Kunden in ordnungsgemäßem Zustand für die Dauer der Mietzeit zum vereinbarten Preis überlassen. Die Academy behält sich vor, dem Kunden aus wichtigem Grund einen anderen Raum im Gebäude als Ersatz zuzuweisen.
2. Der Kunde kann zusätzlich Ausstattungen bei der Konferenzraumbestellung mit buchen. Die Kosten hierfür sind in der Reservierungsbestätigung optional aufgelistet.
3. Der Konferenzraum gilt als einwandfrei, wenn der Kunde bei Übernahme des Raumes keine Beanstandungen vorträgt. Nachträgliche Beanstandungen können nicht mehr geltend gemacht werden.
4. Der Aufbau, die Durchführung, sowie der Abbau der Veranstaltung haben in Abstimmung mit der Academy zu erfolgen. Den Kunden ist es ohne Zustimmung der Academy nicht gestattet, Gegenstände oder Dekorationselemente anzubringen sowie Veränderungen des Mietgegenstandes vorzunehmen.
§ 4 Gastronomische Betreuung
Der Bezug von Speisen und Getränken ist ausschließlich über die Vermittlung der Academy möglich. Der Kunde kann die Bestellung der Speisen und Getränke zugleich mit der Konferenzraumbestellung vornehmen. Der Bezug der Speisen und Getränke erfolgt sodann nach Maßgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gastronomen.
§ 5 Mietzins
1. Der Mietzins richtet sich nach dem in der Reservierungsbestätigung ausgewiesenen Mietpreis. Er beinhaltet die Kosten für Klimatisierung, allgemeine Raumbeleuchtung, übliche Reinigung und die in der Reservierungsbestätigung als unentgeltlich ausgewiesene Konferenztechnik und Ausstattungen.
2. Die Gesamtrechnung enthält die Kosten für den Mietzins sowie die Kosten weiterer Zusatzleistungen, wie die in der Reservierungsbestätigung entgeltlich ausgewiesene Konferenztechnik und Ausstattungen, zuzüglich Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe. Es ist grundsätzlich eine Anzahlung in Höhe von 25% des vereinbarten Mietzinses zzgl. Umsatzsteuer bei Buchung zu leisten, der Restbetrag ist zahlbar gegen Rechnungsstellung nach Veranstaltungsende.
3. Bei Zahlungsverzug sind ab Fälligkeit Verzugszinsen i.H.v. 8 % über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Ersatzpflicht für weiteren Verzugsschaden bleibt unberührt.
§ 6 Rücktritt
1. Die Academy ist berechtigt, ohne Ersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
• der Kunde gegen die Bestimmungen dieses Vertrages verstößt,
• durch die beabsichtigte Veranstaltung eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder eine Schädigung des Ansehens der Academy zu befürchten ist,
• der Mietgegenstand aufgrund höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden kann.
2. Der Rücktritt ist unverzüglich dem Kunden gegenüber zu erklären.
§ 7 Haftung
1. Der Kunde haftet gemäß den gesetzlichen und vertraglichen Vereinbarungen für Sachschäden sowie etwaige Folgeschäden, die während der Mietdauer durch ihn, seine Beauftragten, Gehilfen oder Besucher verursacht werden.
2. Der Kunde trägt die Verkehrssicherungspflicht für den Mietgegenstand, soweit sich dieser in seinem ausschließlichen Obhutsbereich befindet und stellt die Academy in diesem Zusammenhang im Innenverhältnis ausdrücklich gegenüber geltend gemachten Ansprüchen Dritter frei.
Für den Verlust oder die Beschädigung eingebrachter Gegenstände des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen übernimmt die Academy keine Haftung. Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand nach der Mietzeit ordnungsgemäß, d.h. in einem einer vertragsgemäßen Nutzung entsprechenden Zustand zu übergeben. Sofern die Übergabe nicht ordnungsgemäß erfolgt, ist die Academy berechtigt, Räumungs- und Wiederherstellungsarbeiten auf Kosten des Kunden selbst durchführen zu lassen. Etwa von dem Kunden hinterlassene Gegenstände darf die Academy ersatzlos entsorgen.
Die Academy haftet nicht für Sachschäden, die dem Kunden oder Dritten im Zusammenhang mit der Nutzung der Konferenzräume entstehen, es sei denn, diese werden vorsätzlich oder grob fahrlässig von der Academy oder deren Mitarbeiter herbeigeführt. Für Personenschäden gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 8 Nebenabreden
1. Die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages.
2. Nebenabreden, Änderungen und Nachträge des Mietvertrages bedürfen der Schriftform.
3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck des Vertrages rechtlich und wirtschaftlich entsprechen.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Aachen, sofern der Kunde Vollkaufmann ist.